Präambel
Wir verstehen unsere Ethikrichtlinien als Schutz der Würde und Integrität von Patienten, Ausbildungskandidaten, Einzel- und Gruppenselbsterfahrungsteilnehmern (jeweils m/w/d) im Kontext der Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d).
In der therapeutischen (also asymmetrischen) Beziehung tragen Psychotherapeuten sowie Psychotherapeuten in Ausbildung (jeweils m/w/d) die Verantwortung für Angemessenheit, Inhalt und Kontext der Therapie.
Vor allem Patienten aber tragen die Folgen unangemessenen Verhaltens seitens der Therapeuten (m/w/d). Die Ethikrichtlinien sollen Lehrkörper und angehende Psychotherapeuten dabei unterstützen, angemessenes Verhalten zu entwickeln, einzuhalten und in ihr Berufsbild zu integrieren.
Ethikrichtlinien
Wir verfassen unsere Ethikrichtlinien in der Ich-Form.
Als Psychotherapeut in Ausbildung und als Dozent (jeweils m/w/d) an der ZIST Akademie für Psychotherapie achte ich die Würde und Integrität von Patienten, Ausbildungskandidaten, Einzel- und Gruppenselbsterfahrungsteilnehmern (jeweils m/w/d).
Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten:
Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung kläre ich meine Patienten über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten der Therapie auf.
Mir ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie ist.
Die Verantwortung für jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzverletzung in einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung liegt ausschließlich bei mir.
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich mit den mir anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein.
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung unterlasse ich narzisstischen Missbrauch, Manipulation, politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination.
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich keine sexuellen Beziehungen mit meinen Patienten, Ausbildungskandidaten und Supervisanden (jeweils m/w/d) ein.
Eine psychotherapeutische Behandlung beende ich nicht, um eine solche Beziehung einzugehen.
Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung.
Auch nach Ablauf dieser Frist halte ich mich an das Abstinenzgebot, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten gegeben ist und nehme vor Aufnahme einer sexuellen oder anderweitigen privaten Beziehung eine unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch.
Quellenangabe: Wir haben unsere Ethikrichtlinien weitgehend aus den Leitlinien des Ethikverein e. V. zitiert.