Was bietet die Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie?
Die ZIST Akademie bietet für approbierte Psychologische Psychotherapeuten (TP/PA) sowie für in Ausbildung befindliche Psychotherapeuten {(PiA) (jeweils m/w/d)} nach Zwischenprüfung die Möglichkeit, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie zu erlangen. Sie erhalten so die Option, nach Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut einen Antrag auf Erteilung der entsprechenden Abrechnungsgenehmigung bei ihrer jeweiligen KV zu stellen.
Theoretische Ausbildung
Der Lehrplan der Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie orientiert sich an von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgeschriebenen Maßgaben. Da es keine bundeseinheitliche Regelung über Umfang und Inhalt der Zusatzqualifikation gibt, gestalten wir das Curriculum so, dass nach Abschluss der Zusatzqualifikation in allen Bundesländern die Abrechnungserlaubnis erhalten werden kann.
Die theoretische Ausbildung umfasst 260 Unterrichtseinheiten (UE). Dabei können nach Entscheidung von ZIST bis zu 100 UE aus dem Curriculum der Akademie angerechnet werden. Die weiteren 160 UE können derzeit durch weitere mehrtägige Workshops im Rahmen des offenen Programms von ZIST (siehe Curriculum) abgeleistet werden.
Einzelne, aus wichtigem Grund versäumte Workshops der theoretischen Ausbildung können in entsprechenden Workshops des offenen Programms oder der ZIST Akademie, nach vorheriger Abstimmung mit der ZIST Akademie, nachgeholt und angerechnet werden.
Einzelne Workshops können vonseiten der ZIST Akademie online abgehalten werden.
Praktische Ausbildung unter Supervision
Insgesamt müssen mindestens fünf Behandlungen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden (von diesen müssen mindestens drei Fälle Kinder = 0 bis 17 Jahre sein und mindestens 60 % der Mindestbehandlungsstunden ausmachen). Zwei Behandlungen junger Erwachsener zwischen 17 und 21 Jahren können aus der Erwachsenenausbildung mit eingebracht werden.
Die Verantwortung für die Patientenbehandlungen liegt kraft Gesetzes in der probatorischen Phase bei den Lehrpraxisinhabern (m/w/d), danach bei den mitwirkenden Supervisoren (m/w/d). Jede vierte Behandlungsstunde muss supervidiert sein. Mindestens die Hälfte der Supervision findet in Einzelsupervision statt. Der Teilnehmer (m/w/d) klärt im Vorfeld, ob seine KV ein höheres Maß an Einzelsupervision verlangt und teilt dies der ZIST Akademie schriftlich mit.
Curriculum und Dozenten (m/w/d)
Einführung in die Spieltherapie, Curd Michael Hockel
Spezifische Krankheitsbilder und Störungen des Kinder- und Jugendalters, Miriam Haagen
Elterngespräche nach Feeling-Seen, Michael Bachg
Entwicklungspsychologie 1, Mascha Bleckwenn-Gulde*
Entwicklungspsychologie 2, Mascha Bleckwenn-Gulde*
Vertiefung und Abschied, Curd Michael Hockel, Miriam Haagen
*Informationen über mögliche Termine erhalten Sie bei Ursula Clormann.
Kosten
Externe Psychologische Psychotherapeuten zahlen pro Workshop (vier- beziehungsweise fünftägig) zwischen 960 € und 1200 €.
Alle Teilnehmer zahlen die Supervisionen bei ihren Supervisoren nach Vereinbarung.
Unterkunft und Verpflegung während der Dauer der Workshops siehe
hier.
Start der nächsten KJP Zusatzqualifikationen
September 2024, KJ 24.01
Anmeldeverfahren
An der
Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Interessierte füllen bitte das
Anmeldeformular aus und reichen dieses mit einem kurzen Bewerbungsschreiben an die ZIST Akademie bei Ursula Clormann (
ursula.clormann@zist-akademie.de) ein.
Nach Rückmeldung von Ursula Clormann vereinbaren Sie ein Bewerbungsgespräch, anschließend können Sie sich über die Webseite direkt anmelden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ursula Clormann.